Auf das Treuhandkonto wird ein vereinbarter Geldbetrag einbezahlt. Dieser wird unterschiedlich verzinst. Ihre Einzahlung wird üblicherweise an ein Bestattungsinstitut zur Deckung der Bestattungskosten abgetreten. Wird von den Angehörigen jedoch ein anderes Bestattungsinstitut beauftragt kann der Vertragspartner eine Entschädigung geltend machen.
Bei der Todesfallabsicherung des Feuerbestattungsvereins ist die Wahl des Bestatters für die Angehörigen freigestellt. Ein Anspruch auf Sterbegeld kann entweder durch laufende Zahlung oder durch eine Einmalzahlung erworben werden. Die Sterbegeldleistung ist in der Regel wesentlich höher als die Einzahlungen.
Nach drei Jahren (bei Unfalltod sofort) steht die volle Leistung zur Verfügung. Bei innerhalb von drei Jahren eintretenden Todesfällen kommen, nach Ablauf von sechs Monaten, Teilbeträge des Sterbegelds zur Auszahlung. Die Einmalzahlung wird im Todesfall in voller Höhe, zuzüglich 1,75 % Zinsen erstattet. Spätestens nach drei Jahren steht das volle Sterbegeld, und eventuell bis dahin erwirtschaftete Gewinnanteile, zur Verfügung.
Eine Gewinngutschrift bei Treuhandkonten ist zurzeit nicht bekannt.