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Fragen und Antworten zur Sterbegeldversicherung und dem Feuerbestattungsverein

Unser "Fragen und Antworten"-Bereich soll Ihnen bei der Suche nach Antworten auf Ihre Fragen behilflich sein. Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick über die häufig vorkommenden Fragen zu unseren Leistungen.


Führt der Feuerbestattungsverein nur Feuerbestattungen aus?
Es ist heute völlig unerheblich, ob eine Feuer, Erd- oder sonstige Bestattung gewünscht wird. Wir führen in Anlehnung an unsere über 100-jährige Tradition den Namen „Feuerbestattungsverein“ weiter.
Welche Vorteile bringt die Sterbegeld-Versicherung?
Sie bewahrt Ihre Familie oder Ihren Partner vor unmittelbaren finanziellen Belastungen. Ihre Hinterbliebenen erhalten neben der Versicherungs-Summe eine Überschussbeteiligung und das völlig einkommensteuerfrei!
Warum ist eine Trauerfallvorsorge sinnvoll?
Wer schon frühzeitig Vorsorge trifft, kann bei geringen Beiträgen sicher sein, dass im Todesfall die eigenen Wünsche berücksichtigt werden und es zu keiner wesentlichen Belastung der Hinterbliebenen kommt. Denn im Trauerfall gibt es Wichtigeres als Geldsorgen!
Ist ein Sparplan bei einer Bank nicht besser
als eine Sterbegeld-Versicherung?
Bei den heutigen Erträgen auf dem Kapitalmarkt stellt sich die Frage nicht. Außerdem, was passiert, wenn Sie nach drei Jahren versterben? Dann bekommen Ihre Hinterbliebenen von Ihrer Bank nur die eingezahlte verzinste Summe ausgezahlt. Bei uns kommen zur vereinbarten Versicherungssumme noch die erwirtschafteten Überschüsse hinzu. Ganz egal, wie viel sie bis dahin eingezahlt haben.
Was passiert, wenn ich in einigen Jahren die
Beiträge nicht mehr zahlen kann?
Sollten Sie die Beiträge einmal nicht mehr zahlen können, können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen. Das bedeutet, dass Sie zu einer niedrigeren Versicherungssumme weiter versichert bleiben, auch wenn Sie keine Beiträge mehr zahlen. Voraussetzung ist, dass Ihre beitragsfreie Versicherungssumme den Mindestbetrag von 500 Euro bereits erreicht hat.
Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Treuhandkonto und der Sterbegeldversicherung des Feuerbestattungsvereins?
Auf das Treuhandkonto wird ein vereinbarter Geldbetrag einbezahlt. Dieser wird unterschiedlich verzinst. Ihre Einzahlung wird üblicherweise an ein Bestattungsinstitut zur Deckung der Bestattungskosten abgetreten. Wird von den Angehörigen jedoch ein anderes Bestattungsinstitut beauftragt kann der Vertragspartner eine Entschädigung geltend machen. Bei der Todesfallabsicherung des Feuerbestattungsvereins ist die Wahl des Bestatters für die Angehörigen freigestellt. Ein Anspruch auf Sterbegeld kann entweder durch laufende Zahlung oder durch eine Einmalzahlung erworben werden. Die Sterbegeldleistung ist in der Regel wesentlich höher als die Einzahlungen. Nach drei Jahren (bei Unfalltod sofort) steht die volle Leistung zur Verfügung. Bei innerhalb von drei Jahren eintretenden Todesfällen kommen, nach Ablauf von sechs Monaten, Teilbeträge des Sterbegelds zur Auszahlung. Die Einmalzahlung wird im Todesfall in voller Höhe, zuzüglich 1,75 % Zinsen erstattet. Spätestens nach drei Jahren steht das volle Sterbegeld, und eventuell bis dahin erwirtschaftete Gewinnanteile, zur Verfügung. Eine Gewinngutschrift bei Treuhandkonten ist zurzeit nicht bekannt.
"Wir möchten unseren Weg aus dem Leben selbst bestimmen"

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